Abgabebedingungen

Da auch ich nicht alle meiner Wuschelmonster behalten kann, finden Sie auf der folgenden Seite die Meerlis, welche ich in gute Hände abgeben will.

 

 

Aber auch hier erst einige Regeln:

 

1. Meine Schweinchen sind KEINE FUTTERTIERE!!!!

  Ich gebe keine Tiere an Zoohandlungen ab.

 

2. Die Baby´s können erst ab einem Gewicht von mind. 250 g - 300 g bzw. im Alter von ca. 4 Wochen ausziehen. Bis dahin leben sie noch bei der Mama, bzw. die Böckchen später bei Papa in der Männer WG.

 

3. Ich gebe nur augenscheinlich gesunde Tiere ab.

Für die spätere Entwicklung übernehme ich keine Haftung.

 

4. Da Meerschweinchen Rudeltiere sind, gebe ich sie nicht in Einzelhaltung oder als Gesellschaft zu einem Kaninchen oder Hasen ab. Sie können sich nur richtig entfalten, wenn sie mit ihresgleichen zusammen leben. Sie werden überrascht sein, welche "Gespräche" die Tiere miteinander führen.

 

5. Reservierte Schweinchen müssen innerhalb von 7 Tagen zumindest angezahlt werden. Der Betrag für Tiere die mit MfG reisen sollen ist ebenfalls innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. 

 

Sollte ein reserviertes Meerli bei mir doch einmal krank werden, oder gar sterben, so erhalten Sie den angezahlten Betrag selbstverständlich zurück.

 

6. Wenn ein Schweinchen reserviert wurde und der Käufer tritt von seiner Reservierung zurück, wird der anbezahlte Betrag nicht erstattet. Reservierte Tiere müssen innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, bzw. per MfG ausziehen. (Es sei denn, es ist etwas anderes mit mir vereinbart worden).

 

7. Wenn Sie das kleine Schweinchen doch nicht selbst abholen können, kann es gerne per Mitfahrgelegenheit reisen. Da so ein Versand ein ziemlicher Stress für die Tierchen bedeutet, schicke ich sie nie allein auf die große Reise. (Mindestens zu zweit). Bin dann bei der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit gerne behilflich. Kosten werden komplett vom Käufer übernommen. Oft gibt es nette Studenten, die die Kleinen gerne von A nach B bringen (da sie sowieso in die Richtung fahren) und noch nicht mal so viel dafür verlangen. Die Reisezeit beschränkt sich da meist auf den direkten Fahrtweg.

 

8. Sie erhalten mit dem Schweinchen eine "Geburtsurkunde". In dieser sind Vater und Mutter, sowie die wichtigen Grunddaten enthalten. Außerdem gebe ich, wenn gewünscht, etwas Futter zum Eingewöhnen und einen Futterplan mit.

 

9. Zuchttaugliche Tiere bekommen auf Wunsch auch gerne einen Abstammungsnachweis (Stammbaum) ausgestellt.  

 

10. Ich behalte mir das Vorkaufsrecht. Das heißt: Sollte aus irgend einem unvorhersehbaren Grund die Notwendigkeit bestehen, dass Sie das Schweinchen nicht mehr behalten können, fragen Sie bitte erst bei mir nach, ob ich es zurücknehme, bzw. versuche ich bei der Weitervermittlung zu helfen, da ich nicht will dass sie im Tierheim landen oder gar ausgesetzt werden.

 

11. Böckchen können gerne auch kastriert werden. Die Kosten dafür trägt der Käufer. Bezahlung hierfür im Voraus. Die Kastrationsfrist kann das Meerschweinchen dann gerne in der Böckchengruppe "absitzen".

Nun bleibt nur noch eins:

Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied.

Dies ist eine mit page4 erstellte kostenlose Webseite. Gestalte deine Eigene auf www.page4.com